Kinder- und Jugendschutzkonzept des FC Schönberg 95

Alle Mitglieder des FC Schönberg 95 e.V., seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen streben durch die Vereinsangebote an, Kindern und Jugendlichen Anregungen, Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe zu bieten. Das Wohlergehen der Jugendlichen und Kinder steht an erster Stelle. In unserem Verein können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck ihre Stärken und Schwächen erfahren und ausprobieren. Ein zentraler Wert in der Arbeit des FC Schönberg 95 e.V. ist der Umgang mit dem Kinderschutz, ob in Frei und/ oder Schutzräumen. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit der Mitglieder. Durch den altersgemäßen Umgang mit den Kindern und Jugendlichen werden die sozialen Kompetenzen und die Selbstverwirklichung geprägt. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf Wahrung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung. Das Kinder- und Jugendschutzkonzept soll Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen bieten und helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen., indem das Kinder- und Jugendschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema Gewalt (physisch/psychisch) bietet. Dieses Konzept soll allen Kindern und Jugendlichen ein Ort des Schutzes bieten, indem sie keine Gewalt durch Erwachsene, Kinder und/ oder Jugendlichen erleben müssen. Dieses Konzept wird regelmäßig (alle 6 Monate) evaluiert, um ggfs. Schwachstellen zu erkennen und die entsprechenden Maßnahmen abzuleiten. 

Um die zuvor genannten Ziele zum Schutze der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu erreichen, werden folgende Punkte implementiert:

  • Der Kinderschutzbeauftragte im FC Schönberg 95 e.V. wird als Vorstandsmitglied benannt
  • Eine Anlaufstelle für Beschwerden und Sorgen wird eingerichtet und öffentlich bekannt gegeben
  • Ein Verhaltenskodex, der von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern unterschrieben werden muss
  • Unsere Trainer:innen erhalten eine Zusammenfassung von Verhaltensregeln
  • 1x jährlich werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter nachweislich zum Kinder- und Jugendschutzkonzept unterwiesen
  • Bei Tätigkeitsbeginn unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt, dieses wird alle 3 Jahre erneut beantragt
  • Die Tätigkeit im Verein wird begleitet durch regelmäßigen Austausch und ggfs. Trainingsbeobachtungen durch den Jugendwart
  • Auf Fahrten/ Ausflügen aller Art werden jegliche Maßnahmen zum Schutz der Kinder getroffen
  • Die Meinung und Ansichten unser Mitglieder werden gehört und in unsere Entscheidungen miteinbezogen
  • Vereinsveranstaltungen werden dafür genutzt, um auf das Thema „Kinderschutz“ aufmerksam zu machen
  • Eltern und Angehörige werden über die Tätigkeiten zum Thema „Kinder- und Jugendschutz“ informiert

Sollten haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter des Vereins entsprechend der Maßstäbe unangemessenes Verhalten beobachten, so wird Verantwortung übernommen und dies unbedingt behutsam und offen angesprochen. Die Herstellung einer Fehlerkultur unter Berücksichtigung von Kritik und Anregungen ist ein Bestandteil. Im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung kommt es auf eine gute Zusammenarbeit an. In diesem Fällen wird eng zwischen dem Verein, dem Landesfußballverband sowie ggfs. einer Fachberatungsstelle kooperiert. Die oberste Priorität in solchen Fällen ist der Schutz des Kindes/ Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen über einen Verdachtsfall werden zu jeder Zeit ernst genommen und Hilfe angeboten.  Bei jedem Verdacht wird der Vorstand darüber informiert. Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sollte eine Anzeige gestellt werden, muss daraufhin von den Behörden ermittelt werden. Ein jeder Verdacht sollte nicht vorschnell und unüberlegt geäußert werden. Alle dazugehörigen Informationen sind diskret und unter Berücksichtigung der Schweigepflicht und des Datenschutzes zu behandeln, eine Weitergabe an Dritte (z.B. Medien, Vereinsfremde, etc.) ist strikt verboten.

Das Kinder- und Jugendschutzkonzept wird alle 6 Monate auf Plausibilität, Praktikabilität, Wirksamkeit und Vollständigkeit überprüft.

Verhaltenskodex des FC Schönberg 95 e.V.

in Anlehnung an die Richtlinie des Deutschen Fussball- Bundes (DFB)

  1. VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und schützen sie in unserem Umfeld vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexualisierter Gewalt sowie vor gesundheitlicher Beeinträchtigung und vor Diskriminierung jeglicher Art.

  1. RECHTE ACHTEN

Wir achten das Recht der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre und üben keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, aus.

  1. GRENZEN RESPEKTIEREN

Wir respektieren die individuellen Grenzempfindungen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und achten darauf, dass auch die Kinder und Jugendlichen diese Grenzen im Umgang miteinander respektieren.

  1. SPORTLICHE UND PERSÖNLICHE ENTWICKLUNG FEIERN

Wir achten unsere Kinder und Jugendlichen und fördern ihre sportliche und persönliche Entwicklung. Wir leiten sie zu einem angemessenen sozialen Verhalten gegenüber anderen Menschen, zu Respekt und Toleranz sowie zu Fair Play an.

  1. ALTERSGERECHTE ZIELE VERFOLGEN

Wir richten unser sportliches Angebot und unsere sportlichen Ziele nach dem Entwicklungsstand der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen aus und setzen altersgerechte Trainingsmethoden ein.

  1. PERSÖNLICKEITSRECHTE WAHREN

Wir behandeln die uns anvertrauten oder zugänglichen Daten der Kinder und Jugendlichen streng vertraulich. Wir gehen mit Bild- und Videomaterial, das die Kinder und Jugendlichen zeigt, unter Beachtung des Datenschutzes insbesondere auch bei Veröffentlichungen in den sozialen Medien sensibel und verantwortungsbewusst um.

  1. AKTIV EINSCHREITEN

Wir kommunizieren nicht über Chat-Programme sozialer Netzwerke (wie z. B. Facebook) oder Messenger Apps (wie z.B. WhatsApp) mit einzelnen Kindern und Jugendlichen über private Themen, soweit diese keine Relevanz für den Trainings- und Spielbetrieb haben.

Wir informieren im Konflikt- oder Verdachtsfall sowie beim Verstoß gegen diese Richtlinien durch Dritte, die ebenfalls diesen Richtlinien unterliegen, den*die Ansprechpartner*in des FC Schönberg 95 e.V. bzw. den Vorstand, um professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzuzuziehen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

 

Name, Vorname  

 

 

Ort, Datum:   Unterschrift:  

 

Verhaltensregeln für Trainer/- innen und Betreuer/- innen

Ich, als Trainer/- in bzw. als Betreuer/- in des FC Schönberg 95 e.V. halte mich an den Verhaltenskodex des Vereins und verpflichte mich hiermit auf die folgenden Verhaltensregeln im Umgang mit den Kindern und Jugendlichen.

  1. Körperliche Kontakte

Körperliche Kontakte zu unseren Spieler/-innen z.B. Ermunterung, Gratualtion, Trösten, medizinische Erstversorgung oder Veranschaulichungen zu Trainingszwecken, dürfen das pädagogische sinnvolle und rechtliche Erlaubte nicht überschreiten. Die individuellen Grenzen der Kinder und Jugendlichen sind hierbei zu beachten und dürfen nicht überschritten werden.

  1. Dusch- und Umkleidesituation

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen sind während des Duschens und Umkleiden nicht in der Kabine anwesend, es sei denn, es ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung erforderlich

  1. Umgang mit Foto- und Videomaterial

Fotos und Videos müssen in einen angemessenen Rahmen sein, dürfen die Kinder und Jugendlichen nur im bekleideten Zustand abbilden. Für die Verbreitung in soziale Netzwerke ist die Erlaubnis der Sorgeberechtigten verpflichtend

  1. Maßnahmen bei Übernachtungen

Ich übernachte nicht bei meinen Spieler/- innen im selben Raum, es sei denn das die räumlichen Gegebenheiten keine andere Möglich ergeben. Sollte dies der Fall sein, muss eine weitere erwachsene Begleitperson anwesend sein. Ich vermeide Situationen, in denen ich alleine mit einer Spieler/- innen in einem Zimmer bin, sollte dies der Fall sein, lasse ich die Tür offen. Ich klopfe prinzipiell vor dem Betreten der Zimmer, in denen sich die Spieler-/ innen befinden, an.

  1. Mitnahme in den Privatbereich

Ich nehme keine Spieler-/ innen mit in meinen Privatbereich z.B. meine Wohnung, mein Haus, meinen Garten etc, ohne das sich mindestens eine weitere erwachsene Person anwesend ist. Übernachtungen mit Spieler-/ innen finden nicht in meinen Privatbereich statt.

  1. Geheimnisse, vertrauliche Informationen

Ich teile mit meinen Spieler-/ innen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen.

  1. Transparent im Handeln

Weiche ich von einer Verhaltensregel aus guten Grund ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einer weiteren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen des Vereins abzusprechen. Erforderlich ist das sinnvolle und nötige Abweichen der vereinbarten Schutzmaßnahme.

 

Name, Vorname  

 

 

Ort, Datum:   Unterschrift:  

 

 

Ausstellung eines Erweiterten Führungszeugnisses für die ehrenamtlichen Tätigkeit

Antrag auf Gebührenbefreiung

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Verein bietet Kindern und Jugendlichen zur Ausübung des Fußballsports in entsprechenden Alterklassen und hat sich dem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet. Wir sind als gemeinnützig anerkannter Verein tätig.

 

Name, Vorname  

 

 

Anschrift:  

 

 

Die o.g. Person ist bei uns als Trainer-/in bzw. Betreuer-/in tätig.

Im Rahmen seines/ ihres Ehrenamtes gehört u.a. die Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Minderjährigen (§ 30a Abs. 1 Nr. 2b BZRG) zu seinen Aufgaben.

Aus diesem Grund bitte wir mit Bezug auf das Bundeszentralregistergesetz (§30a) um Erstellung eines erweiterten Führungszeugnisses zur Vorlage bei uns.

Unter Hinweis auf die Richtlinien des Bundeamtes für Justiz beantragen wir die Gebührenbefreiung.

Wir bedanken und für ihre Unterstützung und verbleiben als Vorstand des FC Schönberg 95 e.V. mit freundlichen Grüßen.

Erklärung der/ des Sorgeberechtigten

Während der Fahrten übernehmen die begleitenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen des FC Schönberg 95 e.V. die Aufsichtspflicht und tragen somit eine hohe Verantwortung.

Aus diesem Grund sind einige Verhaltensregeln und grundsätzliche Vereinbarungen unerlässlich und verpflichtend.

Wir erklären, dass wir unser Kind, über das Verhalten bei den Fahrten/ Training/ Wettkämpfen belehren.

  1. Den Anweisungen des haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen sind Folge zu leisten.
  2. Bei Beschädigung am Eigentum des Vereins, werden wir für die Kosten aufkommen.
  3. Bei groben Verstößen des Kindes, verpflichten wir uns, unser Kind abzuholen oder einen Rücktransport zu organiseren.
  4. Wir sind damit einverstanden, dass unser Kind von den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen im Fahrzeug mitgenommen wird.
  5. Wir sind uns bewusst, dass die Aufsichtspflicht nur während der vereinbarten Trainings/ Wettkampfzeiten einschließlich der Fahrzeiten gilt.
  6. Der Verein haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung und/ oder das Abhandenkommen von Wertgegenständen.
  7. Unsere haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen sind kein medizinisch geschultes Personal. Bei etwaigen Allergien/ Anfallsleiden/ Krankheiten informiere ich die Trainer-/in bzw. Betreuer-/in.
  8. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter: innen im Bedarfs- und Notfall auch ohne vorherige Absprache einen Arzt aufsuchen dürfen.
  9. Ich trage als sorgeberechtige Person dafür Sorge, dass mein Kind regelmäßig durch mich auf die Verhaltensregeln aufmerksam gemacht wird.

 

Name, Vorname Kind:

 

 

Geburtsdatum Kind:

 

 

 

   

Name, Vorname

sorgeberechtigte Person

 

 

Ort, Datum:

 

 

 

 

Unterschrift

sorgeberechtigte Person